Google Fonts

- kostenlos kann ganz schön teuer werden.

Auch wenn gerade viel über Abmahnungen durch Privatpersonen oder Kanzleien wegen der Nutzung von Google Fonts berichtet wird, gibt es erst einmal keinen Grund zur Panik - vorausgesetzt, die Schriften sind korrekt eingebunden.

Bei Google Fonts handelt es sich um eine Sammlung von über 1000 Schriftarten, die Google kostenlos zur Verfügung stellt. Die Fonts können entweder online oder lokal eingebunden werden.

Bei der lokalen Variante wird die Schriftart heruntergeladen und statisch auf der Website eingebunden. Bei der Online-Alternative wird beim Besuch der Website eine Verbindung zu Google aufgebaut und die verwendete Schrift geladen.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht verstößt diese Online-Variante gegen Persönlichkeitsrechte und die geltenden Vorgaben der DSGVO: Bei der Verbindung zu Google wird die IP-Adresse der Website-User übermittelt, ohne dass hierfür eine explizite Zustimmung des Nutzers eingeholt wird, ja eingeholt werden kann.

Daher verbot das Landgericht München in einem Prozess im Januar 2022 die Online-Nutzung von Google Fonts und sprach dem klagenden Nutzer einer Webseite ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 Euro zu.

Diese Entscheidung ist die Grundlage für weitere Abmahnungen und Forderungsschreiben. Manche Nutzer schauen jetzt genauer hin, scheint ihnen eine kleine Geldentschädigung doch attraktiv...

Was ist nun zu tun?
Du bist dir nicht sicher, ob du auf deiner Website Google Fonts nutzt und wie diese eingebunden sind?
Melde dich bei uns!
Wir prüfen gerne, ob bei deiner Website Google Fonts online eingebunden sind und stellen gegeben falls auf eine lokale Einbindung um.

 

 

Mehr Themen zu Online Marketing

31.10.2022