Symboldarstellung mit Themen für Barrierefreiheit im Web

Barrierefreiheit im Web

Wir alle haben hin und wieder mit Einschränkungen zu kämpfen. Barrierefreiheit heißt, größtmögliche Zugänglichkeit für alle.

Eine strukturierte Umsetzung der Barrierefreiheitsnorm optimiert Ihre Website und Newsletter und eröffnet Zugangswege und neue Nutzungsmöglichkeiten.

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Symboldarstellung für Barrierefreiheit mit Rollstuhlfahrer auf Bildschirm und Handy

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Sind Sie vorbereitet?

Ab dem 28. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit von Websites und digitalen Angeboten in Kraft. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen, ihre Webpräsenzen barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen – unabhängig von möglichen Einschränkungen – den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.

 

Wer ist betroffen?

Die neuen Vorgaben richten sich insbesondere an Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Dazu gehören unter anderem:

  • E-Commerce und Privatwirtschaft
    Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online verkaufen oder deren Websites und Apps genutzt werden, müssen ihre Online-Shops und digitale Dienstleistungen so gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind (z. B. durch Screenreader-Unterstützung, angepasste Navigation und visuelle Hilfen).
     
  • IT- und Softwarebranche
    Entwickler von Softwarelösungen, Websites, Apps und anderen digitalen Diensten müssen sicherstellen, dass ihre Produkte barrierefrei sind und den technischen Anforderungen des BFSG entsprechen. Dies schließt eine barrierefreie Nutzeroberfläche und Funktionen ein, die den Bedürfnissen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gerecht werden.
     
  • Öffentliche Verwaltung und Behörden
    Alle staatlichen und kommunalen Einrichtungen sowie private Anbieter öffentlicher Dienstleistungen sind verpflichtet ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten, sodass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies umfasst die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie die Gewährleistung, dass Informationen auch in alternativen Formaten wie leicht verständlichem Text oder Gebärdensprache bereitgestellt werden.

Ausnahmen gibt es nur für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.

 

Was sollten diese Branchen tun?

  • Überprüfung der bestehenden Infrastruktur
    Betroffene Unternehmen sollten ihre aktuellen digitalen und physischen Infrastrukturen auf Barrierefreiheit prüfen und gegebenenfalls anpassen. Dabei können wir Sie tatkräftig unterstützen
     
  • Beratung und externe Expertise
    Es ist hilfreich, uns als Experten für Barrierefreiheit hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
     
  • Schulung und Sensibilisierung
    Schulungen zu barrierefreiem Design und den gesetzlichen Anforderungen des BFSG sind wichtig. Fragen Sie uns nach Schulungsangeboten oder Unterstützung.
     
  • Investitionen in barrierefreie Technologien
    Für digitale Angebote sollten Investitionen in Software, die die Barrierefreiheit unterstützt (z. B. Screenreader, Untertitel, Anpassungen für Farben und Kontraste), priorisiert werden.

 

Warum sollten Sie jetzt handeln?

  • Vermeidung von Abmahnungen und Strafen
    Unternehmen, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Sanktionen und rechtliche Konsequenzen.
     
  • Erweiterung der Zielgruppe
    Barrierefreiheit ermöglicht den Zugang für Millionen potenzieller Kunden mit Einschränkungen.
     
  • Bessere Usability & SEO-Vorteile
    Eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Nutzererfahrung, sondern auch Ihr Google-Ranking.

 

Jetzt Barrierefreiheit prüfen & Beratung sichern!

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website und andere digitale Medien wie z. B. Newsletter barrierefrei und rechtskonform zu gestalten! 

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und erhalten Sie eine individuelle Analyse.

 

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Markus Stopfer

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