Neue Pflichten zur Barrierefreiheit im Web ab Juni 2025 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Sind Sie vorbereitet?
Ab dem 28. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit von Websites und digitalen Angeboten in Kraft. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen, ihre Webpräsenzen barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen – unabhängig von möglichen Einschränkungen – den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.
Wer ist betroffen?
Die neuen Vorgaben richten sich insbesondere an Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Dazu gehören unter anderem:
- E-Commerce und Privatwirtschaft
Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online verkaufen oder deren Websites und Apps genutzt werden, müssen ihre Online-Shops und digitale Dienstleistungen so gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind (z. B. durch Screenreader-Unterstützung, angepasste Navigation und visuelle Hilfen).
- IT- und Softwarebranche
Entwickler von Softwarelösungen, Websites, Apps und anderen digitalen Diensten müssen sicherstellen, dass ihre Produkte barrierefrei sind und den technischen Anforderungen des BFSG entsprechen. Dies schließt eine barrierefreie Nutzeroberfläche und Funktionen ein, die den Bedürfnissen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gerecht werden.
- Öffentliche Verwaltung und Behörden
Alle staatlichen und kommunalen Einrichtungen sowie private Anbieter öffentlicher Dienstleistungen sind verpflichtet ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten, sodass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies umfasst die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie die Gewährleistung, dass Informationen auch in alternativen Formaten wie leicht verständlichem Text oder Gebärdensprache bereitgestellt werden.
Ausnahmen gibt es nur für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.
Was sollten diese Branchen tun?
- Überprüfung der bestehenden Infrastruktur
Betroffene Unternehmen sollten ihre aktuellen digitalen und physischen Infrastrukturen auf Barrierefreiheit prüfen und gegebenenfalls anpassen. Dabei können wir Sie tatkräftig unterstützen
- Beratung und externe Expertise
Es ist hilfreich, uns als Experten für Barrierefreiheit hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
- Schulung und Sensibilisierung
Schulungen zu barrierefreiem Design und den gesetzlichen Anforderungen des BFSG sind wichtig. Fragen Sie uns nach Schulungsangeboten oder Unterstützung.
- Investitionen in barrierefreie Technologien
Für digitale Angebote sollten Investitionen in Software, die die Barrierefreiheit unterstützt (z. B. Screenreader, Untertitel, Anpassungen für Farben und Kontraste), priorisiert werden.
Warum sollten Sie jetzt handeln?
- Vermeidung von Abmahnungen und Strafen
Unternehmen, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Sanktionen und rechtliche Konsequenzen.
- Erweiterung der Zielgruppe
Barrierefreiheit ermöglicht den Zugang für Millionen potenzieller Kunden mit Einschränkungen.
- Bessere Usability & SEO-Vorteile
Eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Nutzererfahrung, sondern auch Ihr Google-Ranking.
Jetzt Barrierefreiheit prüfen & Beratung sichern!
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website und andere digitale Medien wie z. B. Newsletter barrierefrei und rechtskonform zu gestalten!
Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und erhalten Sie eine individuelle Analyse.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Beratungsgespräch mit mir
Markus Stopfer
Online Marketer
UXQB Certified Professional for User Experience
(CPUX-F)
Strategie, Google AdWords, SEO
Telefon
+49 911 39 36 00
Anfahrt
mediendesign AG
Äußere Sulzbacher Straße 116
90491 Nürnberg
Rückruf beantragen
Anfrage senden
Get in Touch
Ihr Ansprechpartner
Jörg Meier
Vorstand, CEO
joerg.meier@mediendesign.de