1. Geltungsbereich

 1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der mediendesign AG für Informationsmanagement und Unternehmenskommunikation, Äußere Sulzbacher Straße 116, 90491 Nürnberg, Deutschland, (nachfolgend "mediendesign") und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 1.2

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der mediendesign AG für Informationsmanagement und Unternehmenskommunikation, Äußere Sulzbacher Straße 116, 90491 Nürnberg, Deutschland, (nachfolgend "mediendesign") und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 1.3

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der mediendesign AG für Informationsmanagement und Unternehmenskommunikation, Äußere Sulzbacher Straße 116, 90491 Nürnberg, Deutschland, (nachfolgend "mediendesign") und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

2. Angebote, Vertragsschluss, Form

2.1

Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden und Auftragsbestätigung seitens mediendesign. 

2.2

Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.  

2.3

Angebote von mediendesign sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich mediendesign in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2) Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.

2.4

Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die ihm im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen von mediendesign übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der mediendesign.

3. Zusammenarbeit

3.1

Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Ver- änderungen in den benannten Personen haben die Parteien unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.2

Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.

3.3

Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird mediendesign eine dem Kunden zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

4. Leistungen

4.1

Die Einzelheiten der von mediendesign für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot.

4.2

Ohne gesonderte Vereinbarung ist mediendesign nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.

4.3

mediendesign ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

4.4

Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheberund markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.

5. Mitwirkungsleistungen

5.1

Der Kunde unterstützt mediendesign bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten ("Inhalte") sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

5.2

Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Eine Aufstellung der von mediendesign in diesem Sinne verarbeiteten Formate kann unter www.mediendesign.de/formate eingesehen werden. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten, die ihm vorher mitgeteilt werden. Diese richten sich nach den üblichen Stundensätzen der mediendesign (Ziffer 12.3).

5.3

Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies sowie die ihm erkennbaren Folgen mediendesign unverzüglich mitzuteilen.

5.4

Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung an den Kunden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 

6. Leistungsänderungen

6.1

Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies mediendesign schriftlich mit. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz (Ziffer 13.3) der mediendesign zu vergüten.

6.2

mediendesign teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

6.3

Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

6.4

Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. mediendesign wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

6.5

Wünscht mediendesign eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt sie dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 6.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt mediendesign. Die Kosten der Umsetzung trägt entsprechend der getroffenen Vereinbarung der Kunde.

7. Freigabe

7.1

Nach Aufforderung durch mediendesign ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.  

7.2

Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungs- änderung dar (vgl. Punkt 6).

7.3

Sofern eine Integration der erbrachten Leistung in die Umgebung oder die Systeme des Kunden erfolgt, ist der Kunde für die Überprüfung der Leistung auf Sicherstellung der gewünschten Funktion und problemlosen Verwendung verantwortlich. Dies gilt auch, wenn mediendesign im Auftrag des Kunden an Umgebung oder Systemen handelt. 

8. Zugang zum Web-basierten Projekt-Werkzeug

8.1

mediendesign betreibt ein Web-basiertes Projekt-Werkzeug, auf das mit einem üblichen Web-Browser über das Internet zugegriffen werden kann. Dort werden Aufgaben mit Prioritäten und Termine verwaltet. Auf Wunsch erhält der Kunde ein individuelles Passwort, mit dem der Zugang zum Projekt-Tool möglich ist. Der Kunde darf das Passwort Dritten nicht offenbaren und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche auszuschließen.

8.2

Der Kunde ist verpflichtet, mediendesign unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Sofern der Kunde nicht den Beweis erbringt, dass ein Dritter den Zugang zum Projekt-Werkzeug ohne seine Zustimmung genutzt hat, werden alle über den Zugang abgegebenen Erklärungen dem Kunden zugerechnet.

9. Termine

9.1

mediendesign betreibt ein Web-basiertes Projekt-Werkzeug, auf das mit einem üblichen Web-Browser über das Internet zugegriffen werden kann. Dort werden Aufgaben mit Prioritäten und Termine verwaltet. Auf Wunsch erhält der Kunde ein individuelles Passwort, mit dem der Zugang zum Projekt-Tool möglich ist. Der Kunde darf das Passwort Dritten nicht offenbaren und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche auszuschließen.

9.2

Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.

10. Rechte

10.1

mediendesign gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das nicht ausschließliche Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt.

10.2

Will der Kunde von mediendesign gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

10.3

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

10.4

Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.

10.5

Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken mediendesign zu nennen.

10.6

Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung

11. Lieferung und Versand

11.1

Das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung) von Arbeiten oder Leistungen trägt, unabhängig vom Übermittlungsmedium, der Kunde.  

11.2

Wird das Werk auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort alsden Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligenUntergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit seinerÜbergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestensjedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kundenunabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsorterfolgt. 

11.3

Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann mediendesign die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. mediendesign wird bei dieser Wahl auf die ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.

11.4

Falls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.  

12. Vergütung

12.1

Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist mediendesign berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. 40% der Vergütung sind bei Auftragsbestätigung zur Zahlung an mediendesign fällig, weitere 30% nach 6 Wochen und weitere 30% nach Abnahme bzw. Einsatz der vertraglichen Leistungen. 

12.2

Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils gültigen Vergütungssätze der mediendesign anwendbar und die Rechnungsstellung erfolgt monatsweise. 

12.3

mediendesign orientiert sich für Beratungs-, Software- Entwicklungs- und Design-Leistungen an branchenübli hen Honoraren. Zu Grunde liegende Zeitaufwände richten sich ebenfalls nach bekannten, veröffentlichten Leitfäden bzw. nach Erfahrungen aus bewährten, effizienten Methoden und Vorgehen. (Für Design-Leistungen gelten die Zeitaufwands- angaben der Empfehlungen des Vereins Allianz deutsc her Grafiker, www.agd.de.) Bei Fehlen jeglicher Vereinbarung berechnet mediendesign für Beratungsleistungen im Bereich Geschäftsprozess e, Informationstechnologie, Marketing und für Projekt- management-Tätigkeiten 130 € pro Stunde, für Software- Entwicklungsarbeiten 110 € pro Stunde und für Design- Leistungen 95 € pro Stunde. 

12.4

Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und Versand und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 

12.5

Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Aus lagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die der mediendesign im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. Für den im Kundenauftrag gefahrenen Kilometer werden € 0,60 berechnet. Reisezeit ist halbe Arbeitszeit. 

12.6

Kostenvoranschläge der mediendesign sind, sofern ni cht anders vereinbart, unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten d ie von mediendesign schriftlich veranschlagten um mehr als fünfzehn (15) Prozent übersteigen, wird mediendesign den Kun den auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen. Ein etwaiges Kündigungsrecht des Kunden gem. § 650 BGB bleibt un berührt. 

13. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

13.1

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde , sind sämtliche Leistungen bar und ohne Skontoabzug inner halb von zehn (10) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Gerät der Kunde in Verzug, so ist mediendesign berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozent über dem Basiszinssatz der Bundesbank zu berechnen. 

13.2

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist. 

13.3

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben. 

14. Mängelansprüche

14.1

Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. mediendesign ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren. 

14.2

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn mediendesign die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist. 

14.3

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 (zwölf) Monate

15. Haftung

15.1

mediendesign AG . Allgemeine Geschäftsbedingungen . Stand Nov. 2011 . S. 9 / 11 Im Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit haftet mediendesign unbeschränkt. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet mediendesign auf den typischerweise eintretenden, vorher- sehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für ei nfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Falle der Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist diese der Höhe nach begrenzt auf den jeweiligen Auftragswert. 

15.2

Die Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. 

15.3

Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. 

15.4

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften

.  

16.Fremdinhalte, Domain-Namen

16.1

Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist mediendesign nicht verantwortlich. mediendesign ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. 

16.2

Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte mediendesign selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die mediendesign schad- und klaglos. 

17 Eigentumsvorbehalt

17.1

Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der mediendesign aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) der mediendesign.

17.2

Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der mediendesign aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) der mediendesign

17.3

Übersteigt der realisierbare Wert der für mediendesign bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als zehn (10) Prozent, so gibt mediendesign auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei. 

18. Geheimhaltung, Referenznennung

18.1

mediendesign AG . Allgemeine Geschäftsbedingungen. Stand Nov. 2011 . S. 10 / 11 Übersteigt der realisierbare Wert der für mediendesign bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als zehn (10) Prozent, so gibt mediendesign auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei. Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit üb er Inhalt und das Konditionsgefüge dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse. 

18.2

Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertrags- verhältnisses hinaus. 

18.3

Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertrags - verhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. 

18.4

Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen darf mediendesign den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es se i denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Inter esse geltend machen. 

18.5

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass E-Mail ein offenes Medium ist. mediendesign übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden. 

19. Datenschutz

19.1

mediendesign ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. 

19.2

Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist. 

20. Schlussbestimmungen

20.1

Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung der mediendesign. 

20.2

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrags- verhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. mediendesign hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen. 

20.3

Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. 

20.4

Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nic ht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen sollte, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt .